Anmeldung Betreuung
Liebe Eltern,
ab dem Schuljahr tritt das "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" in Kraft.
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch sind festgelegt worden:
Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung
Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1
Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten
Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden
Sollten Sie Bedarf an einem Betreuungsplatz haben, so geben Sie bitte die Vormerkung rechtzeitig bei uns an der Schule oder unter ab. "
Bei einer Anmeldung bis zum 11.02.2026 wird Ihnen der Betreuungsplatz garantiert. Sollten Sie die Anmeldung verspätet abgeben, so verfällt Ihr Rechtsanspruch. Bei Fragen diesbezüglich melden Sie sich bitte beim "treffpunkt am weidengraben".
Aktuelle Vorabinformationen für dieses Jahr finden Sie im Anhang.
Viele Grüße
B. Scheuring
(Schulleitung)

